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Einkaufsbedingungen der roman bauernfeind Druck + Verpackung GmbH
§ 1 Vertragsschluss § 2 Lieferung § 3 Rechnungsstellung und Zahlung § 4 Sachmängel § 5 Haftung §6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden
§ 1 Vertragsschluss
1. Bestellungen sind nur wirksam, wenn die roman bauernfeind Druck + Verpackung GmbH diese in Schriftform oder in elektronischer Form gemäß dem Signaturgesetz erteilt.
2. Für alle Bestellungen der roman bauernfeind Druck + Verpackung GmbH gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.
3. Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.
4. Die in der Bestellung der roman bauernfeind Druck + Verpackung GmbH enthaltenen technischen Spezifikationen sowie die sich aus den technischen Beschreibungen ergebenen Eigenschaften des Liefergegenstandes sind für den Lieferanten verbindlich.
5. Angaben des Lieferanten in Sicherheitsdatenblättern, Unbedenklichkeitserklärungen oder Spezifikationen gelten als zugesicherte Eigenschaften der Ware. Weichen Eigenschaften davon ab, muss der Lieferant dies ausdrücklich in seinem Angebot und der Auftragsbestätigung vermerken.
§ 2 Lieferung
1. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen kommt es auf den Eingang bei der vom Besteller angegebenen Empfangsstelle an. Der Lieferant zeigt Änderungen der Liefertermine unverzüglich an.
2. Der Lieferant ist dem Besteller zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet.
3. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen sowie sonstige erhebliche, unvorhersehbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, Beginn und Ende derartiger Hindernisse einander umgehend unverzüglich mitzuteilen. Wird durch eine solche Störung die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.
4. Die Gefahr geht mit dem Eingang bei der vom Besteller angegebenen Empfangsstelle über.
5. Soweit nicht anders vereinbart, gehen die Versand- und Verpackungskosten zu Lasten des Lieferanten. Bei Preisstellung ab Werk oder ab Verkaufslager des Lieferanten ist zu den jeweils niedrigsten Kosten zu versenden, es sei denn, der Besteller verlangt eine bestimmte Beförderungsart. Bei Preisstellung frei Empfänger kann der Besteller ebenfalls die Beförderungsart bestimmen. Mehrkosten für eine zur Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins notwendig werdende Expresszustellung sind vom Lieferanten zu tragen.
6. Jeder Lieferung sind Lieferscheine mit Angaben des Inhaltes sowie der vollständigen Bestellung beizufügen. Der Versand ist dem Besteller mit denselben Angaben unverzüglich anzuzeigen.
7. Bei Anlieferung auf Europalette dürfen nur einwandfrei rückgabefähige bzw. tauschfähige Paletten verwendet werden. Anlieferung auf Einweg und Spezialpaletten bedürfen unserer vorherigen Zustimmung, soweit ihre Verwendung aus technischen Gründen nicht erforderlich ist. Beschädigte Euro-Paletten werden dem Lieferanten zum Selbstkostenpreis berechnet. Unterlieferungen werden grundsätzlich ausgeschlossen. Überlieferungen sind gemeinsam abzustimmen.
8. Unterbleibt eine vorherige Abstimmung, gilt eine maximale Überlieferung von 3%. Die roman bauernfeind Druck + Verpackung GmbH hat das Recht, den Rechnungsbetrag für die Mengen, die 3% überschreiten, automatisch zu kürzen und einzubehalten.
9. Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften der roman bauernfeind Druck + Verpackung GmbH und des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell- und Artikelnummern der roman bauernfeind Druck + Verpackung GmbH angegeben.
10. Für Papiere und Karton ist generell ein Prüfprotokoll der gelieferten Charge mit der Lieferung zur Verfügung zu stellen. Bei Karton sind mindestens Angaben über die Grammatur und Biegesteifigkeit längs und quer notwendig. Bei Papieren sind Angaben über die Grammatur, den SCT, sowie die absolute Feuchte des Materials notwendig. Der Stichprobenumfang muss so gewählt werden, dass eine zuverlässige, repräsentative Aussage über die komplette Charge möglich ist.
§ 3 Rechnungsstellung und Zahlung
1. Rechnungen müssen der Bestellung in der Reihenfolge der Positionen und Preise unter Angabe der Positionsnummern entsprechen.
2. Zahlungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart individuell, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto.
3. Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die Lieferung vollständig erbracht und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung eingegangen ist. Skontoabzug ist auch zulässig, wenn der Besteller aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhält. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferungen im Hinblick auf Qualität, Mangelfreiheit und Menge.
4. Der Lieferant ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Bestellers, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Sachforderungen abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Geldforderungen gilt § 354 a HGB.
5. Vereinbarte Preise sind Höchstpreise; Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen der roman bauernfeind Druck + Verpackung GmbH zugute.
§ 4 Sachmängel
1. Mängel der Lieferung hat der Besteller, sobald sie im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
2. Der Lieferant hat für seine Lieferungen zwei Jahre Gewähr zu leisten. Die Verjährung von Mängelansprüchen, die von einem Dritten geltend gemacht werden, tritt frühestens 2 Monate nach Behebung des Mangels bei dem Dritten ein. Diese Ablaufhemmung endet spätestens 5 Jahre nach Lieferung an den Besteller.
3. Bei Lieferung mangelhafter Waren vor oder bei Gefahrübergang oder bei Mängeln, die während der Gewährleistungsfrist auftreten, hat der Lieferant auf seine Kosten nach Wahl des Bestellers entweder die Mängel zu beseitigen oder mangelfrei neu zu liefern.
4. Kann der Lieferant die Nacherfüllung nicht durchführen oder kommt er ihr nicht in angemessener Frist nach, kann der Besteller ohne weitere Fristsetzung vom Vertrage zurücktreten und die Ware auf Gefahr und Kosten des Lieferanten zurücksenden. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit dem Lieferanten die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten vornehmen lassen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Lieferant. Die roman bauernfeind Druck + Verpackung GmbH kann - wenn erforderlich - Deckungskäufe vornehmen; Mehrkosten trägt ggf. der Lieferant.
5. Die Waren, wegen derer Sachmängel Ansprüche gestellt werden, werden auf Verlangen und auf Kosten des Lieferanten vom Besteller unverzüglich zur Verfügung gestellt.
6. Mangelhafte Waren, die nicht mehr einsetzbar ist, muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Bekanntgabe auf Kosten des Lieferanten abgeholt werden.
7. Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, richten sich die Folgen aus mangelhaften Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Haftung
Soweit nicht individuell etwas anders vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche, sich ergebenen Streitigkeiten ist Freudenstadt.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf ("CISG") sowie sonstige, internationale kauf- oder werkvertragsrechtliche Bestimmungen finden keine Anwendung.
3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Vereinbarungen im Übrigen. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei auf das Formerfordernis nur durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung für den Einzelfall verzichtet werden kann.
roman bauernfeind Druck + Verpackung GmbH Peterzeller Str. 10 72275 Alpirsbach Amtsgericht Stuttgart HRB 430823 USt.-ID DE 812092450 Geschäftsführer: Bernd Neumaier
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